Fischereischein - Anglerverein Neuseddin e. V.

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Informationen zum Fischereischein Potsdam-Mittelmark         

1. Allgemein
Zum Angeln auf Raubfisch wird in Bundesland Brandenburg der  Fischerreischein benötigt und auch den Nachweis einer Anglerprüfung. Wer  je doch nur Friedfische beangeln möchte, benötigt seit 2006 keinen  Fischerreischein mehr. Damit entfällt auch die Notwendigkeit einer  Anglerprüfung. Die Fischereiabgabe muss aber entrichtet werden, für 1 Jahr  Kinder, Jugendliche (8.-18. Lebensjahr) und  Erwachsene (ab  18.Lebensjahr) oder zusätzlich nur für Erwachsene ist auch 5 Jahre  möglich.

2. Mit Fischereischein
- Anglerprüfung / Lehrgang notwendig
- Angeln auf Raubfisch und Friedfisch erlaubt
- Folgende Unterlagen sind zum Antrag eines Fischereischein mitzubringen:
1 Passbild, Zeugnis über bestandene Anglerprüfung

3. Ohne Fischereischein
- Anglerprüfung / Lehrgang nicht notwendig
- Angeln nur auf Friedfisch und Verwendung von deren Ködern ist erlaubt!

4. Ansprechpartner für Potsdam-Mittelmark ist :

Fachbereich 3, Fachdienst Agraraufsicht
Untere Fischereibehörde
Potsdamer Straße 18, Haus 1
14776 Brandenburg
  
Internet Potsdam-mittelmark.de
                         
ABOUT
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Anglerverein Neuseddin e.V.  
Eingetragen im Vereinsregister des
Amtsgerichtes Potsdam
Nummer VR1958
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